Das Kettenkarussell mit Beleuchtung

„a trumm vom paradies“

Antrag Anlieferschein Gäubodenvolksfest 2025

Die Einfahrt für Anlieferer zum Festgelände vom 08. bis 18.08.2025 ist ausschließlich mit dem Anlieferschein möglich. Dieser berechtigt zum Be- und Entladen auf den Besucherwegen bzw. Ringstraßen des Gäubodenvolksfestes von 01:00 bis 10:00 Uhr.

Ein Anspruch auf einen Anlieferschein besteht nicht. Der Anlieferschein verliert am 18.08.2025 (24:00 Uhr) seine Gültigkeit. Der Anlieferschein ist während der gesamten Dauer gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Auf dem gesamten Festgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

Falls Sie als Lieferant tätig sind, bitten wir bei Angabe des Grundes um Benennung der zu beliefernden Beschicker. Die Kosten pro Anlieferschein betragen 45,- Euro.

Die Höchsthaltedauer auf den Anlieferparkplätzen beträgt maximal 10 Minuten. Bei Missachtung erfolgt die Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters.

Übersicht der Zufahrtsmöglichkeiten zum Gäubodenvolksfest 2025:

    Pro Antrag kann nur ein Anlieferschein beantragt werden! Ggf. müssen Sie den Antrag mehrfach stellen.

    Antragssteller*

    Durch das begrenzte Parkplatzangebot bitten wird die Notwendigkeit eines Anlieferscheins zu begründen.

     
    Kfz-Kennzeichen

    Für jeden Anlieferschein können bis zu zwei verschiedene Kfz-Kennzeichen hinterlegt werden. Der Schein kann dann zwischen beiden Fahrzeugen getauscht werden.
    Ortskennzeichen, persönliche Buchstaben und Nummernfolge bitte nur mit Leerzeichen trennen. Beispiel: SR AB 1234

     

    Die Ausgabe der Anlieferscheine erfolgt vom 04. bis 08.08.2025 im Seminarbereich (EG) der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltung GmbH (Tel. 09421 94490-555) gegen Bezahlung von 45,00 Euro je Anlieferschein. Für die Ostbayernschau müssen eigene Anlieferscheine mittels separaten Formular beantragt werden.

     
    Kontaktdaten Ansprechpartner vor Ort

     
    Datenschutzerklärung

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