Die Einfahrt für Anlieferer zum Festgelände vom 08. bis 18.08.2025 ist ausschließlich mit dem Anlieferschein möglich. Dieser berechtigt zum Be- und Entladen auf den Besucherwegen bzw. Ringstraßen des Gäubodenvolksfestes von 01:00 bis 10:00 Uhr.
Das Befahren der Besucherwege ist von 10:00 bis 01:00 Uhr nicht gestattet.
Ein Anspruch auf einen Anlieferschein besteht nicht. Der Anlieferschein verliert am 18.08.2025 (24:00 Uhr) seine Gültigkeit. Der Anlieferschein ist während der gesamten Dauer gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Auf dem gesamten Festgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Falls Sie als Lieferant tätig sind, bitten wir bei Angabe des Grundes um Benennung der zu beliefernden Beschicker. Die Kosten pro Anlieferschein betragen 45,- Euro.
Das Anliefern von 10:00 bis 01:00 Uhr ist ausschließlich über die Ringstraßen und ausgewiesenen Anlieferparkplätze gestattet.
Die Höchsthaltedauer auf den Anlieferparkplätzen beträgt maximal 10 Minuten. Bei Missachtung erfolgt die Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters.
Übersicht der Zufahrtsmöglichkeiten zum Gäubodenvolksfest 2025: