Das Kettenkarussell mit Beleuchtung

„a trumm vom paradies“

Antrag „Freie Durchfahrt“-Schein Gäubodenvolksfest 2023

Die Einfahrt für Anlieferer zum Festgelände vom 11. bis 21.08.2023 ist ausschließlich mit dem „Freie Durchfahrt“-Schein möglich. Dieser berechtigt zum Be- und Entladen auf den Besucher- (von 01:00 bis 10:00 Uhr) bzw. Ringstraßen (von 00:00 – 24:00 Uhr) des Gäubodenvolksfestes. Ein Anspruch auf einen „Freie Durchfahrt“-Schein besteht nicht. Der „Freie Durchfahrt“-Schein verliert am 21.08.2023 (24:00 Uhr) seine Gültigkeit. Ein „Freie Durchfahrt“-Schein berechtigt nicht zum Parken. Bei Missachtung erfolgt Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters. Auf dem gesamten Festgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Falls Sie als Lieferant tätig sind, bitten wir bei Angabe des Grundes um Benennung der zu beliefernden Beschicker. Kosten pro „Freie Durchfahrt“-Schein 40,- Euro.

    Pro Antrag kann nur ein Berechtigungsschein beantragt werden! Ggf. müssen Sie den Antrag mehrfach stellen.

    Antragssteller*

    Durch das begrenzte Parkplatzangebot bitten wird die Notwendigkeit eines Parkscheines zu begründen.

     
    Kfz-Kennzeichen

    Für jeden "Freie Durchfahrt"-Schein können bis zu zwei verschiedene Kfz-Kennzeichen hinterlegt werden. Der Schein kann dann zwischen beiden Fahrzeugen getauscht werden.
    Ortskennzeichen, persönliche Buchstaben und Nummernfolge bitte nur mit Leerzeichen trennen. Beispiel: SR AB 1234

     

    Die Ausgabe der „Freie Durchfahrt“-Scheine erfolgt vom 07. bis 11.08.2023 im Seminarbereich (EG) der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltung GmbH (Tel. 09421 94490-555) gegen Bezahlung von 40,00 Euro je „Freie Durchfahrt“-Schein. Für die Ostbayernschau müssen eigene „Freie-Durchfahrt“-Scheine mittels separaten Formular beantragt werden.

     
    Kontaktdaten des Bestellers

     
    Datenschutzerklärung

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