Die Einfahrt für Anlieferer zum Festgelände vom 11. bis 21.08.2023 ist ausschließlich mit dem „Freie Durchfahrt“-Schein möglich. Dieser berechtigt zum Be- und Entladen auf den Besucher- (von 01:00 bis 10:00 Uhr) bzw. Ringstraßen (von 00:00 – 24:00 Uhr) des Gäubodenvolksfestes. Ein Anspruch auf einen „Freie Durchfahrt“-Schein besteht nicht. Der „Freie Durchfahrt“-Schein verliert am 21.08.2023 (24:00 Uhr) seine Gültigkeit. Ein „Freie Durchfahrt“-Schein berechtigt nicht zum Parken. Bei Missachtung erfolgt Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters. Auf dem gesamten Festgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Falls Sie als Lieferant tätig sind, bitten wir bei Angabe des Grundes um Benennung der zu beliefernden Beschicker. Kosten pro „Freie Durchfahrt“-Schein 40,- Euro.