Das Parkplatzangebot direkt auf dem Festgelände ist sehr begrenzt, deswegen kann keine Gewähr für eine Zuteilung eines Parkplatzes übernommen werden. Alternativ gibt es Parkmöglichkeiten im näheren Umfeld des Festgeländes. Wir bitten darum, die Notwendigkeit eines Parkscheines zu begründen.
PKW-Parkplätze (bis 5 m-Länge) kosten je nach Lage zwischen 55,00€ und 65,00€. Lieferwagen/Sprinter-Parkplätze werden zu je 75,00€ angeboten. Der Preis bezieht sich auf die gesamte Dauer des Gäubodenvolksfestes. Der blaue Parkschein berechtigt ferner zum Be- und Entladen auf den Besucherwegen bzw. Ringstraßen (von 01:00 bis 10:00 Uhr) des Festgeländes.
Das Befahren der Besucherwege ist von 10:00 bis 01:00 Uhr nicht gestattet
Ein Anspruch auf einen Parkschein besteht nicht. Der Parkschein verliert am 19.08.2025 (24:00 Uhr) seine Gültigkeit. Auf dem gesamten Festgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Parkschein ist während der gesamten Dauer gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Bei Missachtung erfolgt die Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters.
Schausteller mit gültigem Parkschein benötigen keinen zusätzlichen Anlieferschein.
Das Anliefern von 10:00 bis 01:00 Uhr ist ausschließlich über die Ringstraßen und ausgewiesenen Anlieferparkplätze gestattet.
Die Höchsthaltedauer auf den Anlieferparkplätzen beträgt maximal 10 Minuten.
Übersicht Zufahrtsmöglichkeiten zum Gäubodenvolksfest 2025: