Das Kettenkarussell mit Beleuchtung

„a trumm vom paradies“

Antrag Parkschein Gäubodenvolksfest 2025

Das Parkplatzangebot direkt auf dem Festgelände ist sehr begrenzt, deswegen kann keine Gewähr für eine Zuteilung eines Parkplatzes übernommen werden. Alternativ gibt es Parkmöglichkeiten im näheren Umfeld des Festgeländes. Wir bitten darum, die Notwendigkeit eines Parkscheines zu begründen.

PKW-Parkplätze (bis 5 m-Länge) kosten je nach Lage zwischen 55,00€ und 65,00€. Lieferwagen/Sprinter-Parkplätze werden zu je 75,00€ angeboten. Der Preis bezieht sich auf die gesamte Dauer des Gäubodenvolksfestes. Der blaue Parkschein berechtigt ferner zum Be- und Entladen auf den Besucherwegen bzw. Ringstraßen (von 01:00 bis 10:00 Uhr) des Festgeländes.

Ein Anspruch auf einen Parkschein besteht nicht. Der Parkschein verliert am 19.08.2025 (24:00 Uhr) seine Gültigkeit. Auf dem gesamten Festgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Parkschein ist während der gesamten Dauer gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Bei Missachtung erfolgt die Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters.

Schausteller mit gültigem Parkschein benötigen keinen zusätzlichen Anlieferschein.

Die Höchsthaltedauer auf den Anlieferparkplätzen beträgt maximal 10 Minuten.

Übersicht Zufahrtsmöglichkeiten zum Gäubodenvolksfest 2025:

    Pro Antrag kann nur ein Parkschein beantragt werden! Ggf. müssen Sie den Antrag mehrfach stellen.

    Antragssteller*

    Durch das begrenzte Parkplatzangebot bitten wird die Notwendigkeit eines Parkscheines zu begründen.

     
    Art*

     
    Kfz-Kennzeichen

    Für jeden Parkschein können bis zu zwei verschiedene Kfz-Kennzeichen hinterlegt werden. Der Schein kann dann zwischen beiden Fahrzeugen getauscht werden.
    Ortskennzeichen, persönliche Buchstaben und Nummernfolge bitte nur mit Leerzeichen trennen. Beispiel: SR AB 1234

     

    Die Ausgabe der Parkscheine erfolgt vom 04. bis 08.08.2025 im Seminarbereich (EG) der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltung GmbH (Tel. 09421 94490-555) gegen Bezahlung der jeweiligen, o.g. Gebühr. Bis 08.08.2025, 17 Uhr nicht abgeholte Parkscheine können anderweitig vergeben werden. Für die Ostbayernschau müssen eigene Parkscheine mittels separaten Formular beantragt werden.

     
    Kontaktdaten Ansprechpartner vor Ort

     
    Datenschutzerklärung

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