Die Joseph-von-Fraunhofer-Halle von aussen, bei Nacht

„das multitalent für ausstellungen, tagungen und kultur“

Sicherheit geht vor – Verhaltensregeln für Veranstaltungen

Die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH als Betreiber der Joseph-von-Fraunhofer-Halle ist für das Wohl und die Sicherheit ihrer Gäste verantwortlich. So gilt es auch, nach langer Pandemiepause, in der kommenden Saison, die Einhaltung der versammlungsstättenrechtlichen Vorgaben zu befolgen. Auch unabhängig von Vorschriften steht die Vermeidung von Unfällen an erster Stelle. Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln aus unserer Hausordnung.
Diese Hinweise finden Sie auch auf den Monitoren in der Halle. Den Anweisungen des Personals und des Veranstalters ist Folge zu leisten.

1. Flaschen / Gläser
Das Mitnehmen von Flaschen und Gläsern birgt ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko. Diese werden meist am Boden abgestellt, fallen dann um und zählen ursächlich für Stürze, Zerrungen und Bänderrisse, von der Gefahr durch Glasscherben ganz abgesehen.
Bitte nehmen Sie daher KEINE Gläser oder Getränke aus den Bewirtungsbereichen mit in den Veranstaltungsbereich!

2. Garderobenabgabe
Auch eingebrachte Kleidungsstücke wie Mäntel, Jacken, Taschen etc. könnten im Falle einer Evakuierung als erhebliche Hindernisse im Wege stehen. Aus brandschutzrechtlicher Sicht stellen diese Gegenstände ebenso eine nicht unerhebliche Brandlast dar und sind zu vermeiden. Deshalb wird die Garderobenbetreuung, in Verantwortung unseres Cateringpartner der Fa. Ammer, diese Gegenstände während der Veranstaltung sicher im Garderobenbereich verwahren.
Zudem sorgt der Einlassdienst für die Einhaltung der durchaus sinnvollen Vermeidung von Unfällen, indem man darauf achtet, dass die allgemeine Sicherheit aufrechterhalten wird.

3. Drogen / Alkohol
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Halle zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Der Einlassdienst ist angewiesen, zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit diese Vorgabe konsequent umzusetzen.

4. Mitgebrachte Speisen & Getränke / Jugendschutz / Tiere
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ebenso ist aus Tierschutzgründen das Mitbringen von Tieren grundsätzlich untersagt.
Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

5. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:  
– Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
– Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche
Taschenfeuerzeuge und Haarspray
– Behältnisse aus zerbrechlichem oder splitterndem Material
– Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
– mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
– rassistisches, pornografisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
– Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

Die Geschäftsleitung und das Team der Joseph-von-Fraunhofer-Halle bitten um Verständnis für die erneuten Kontrollen im Bereich der Saaleingänge, die der allgemeinen Sicherheit und somit der Vermeidung von Unfällen / unnötigen Verletzungen dienen.

Vielen Dank.

>> Link zur Hausordnung