Allgemeines
Öffnungszeiten und Eintritt
Die nächste Ostbayernschau findet vom 09. bis 17. August 2025 statt. Die Ausstellung ist täglich von 9-18 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Rund um die Ausstellung
- rund 650 Aussteller aus der Region, aus Deutschland und ganz Europa
- Ein breites Waren- und Dienstleistungsangebot in 24 Warengruppen: Elektro-Autos, E-Bikes, Luxus-Pools für den Garten, von den neuesten Drohnen über Kochcomputer bis hin zur besten Energiespar-Technik
- Kostenlose Kinderbetreuung während des Messebesuchs inklusive: Damit die Eltern sich ungestört informieren können, gibt es für die Kinder ein eigenes Spiel- und Spaßareal mit Indoor- und Outdoor-Angebot mit Kicker-Kasten, Leseecke und Hüpfburg.
- Information und Unterhaltung bieten jedes Jahr eine Vielzahl von Infoständen und Sonderschauen rund um “Brauchtum, Tracht und Handwerk”, “Fischereilehrschau” oder die “Kunstwerkstatt” zum Zuschauen und Mitmachen.
- Vom Feinkost & Gastrokunst über Bratwurststände bis hin zum italienischen Eiscafé ist in zahlreichen Gastronomieständen für das leibliche Wohl der Ausstellungsbesucher bestens gesorgt!
- 60.000 m² Ausstellungsfläche, bedarfs- und produktgerecht belegbar durch die Aufteilung in 16 Hallen mit 23.000 m² und ca. 20.000 m² Freigelände.
- Rund 400.000 Besucher kommen jährlich zu uns!
Alles-auf-einen-Blick-Plan
Hier finden Sie den Geländeplan des Vorjahres für das Gäubodenvolksfest und die Ostbayernschau 2024.
Übernachtung und Gastronomie in Straubing
Auf der Website der Stadt Straubing finden Sie im Bereich Tourismus Hotels, Privatzimmer, Gasthäuser, die Jugendherberge und den Campingplatz.
Für mehr Informationen klicken Sie hier »
Volksfestverordnung
Hier können Sie die Verordnung der Stadt Straubing über das Gäubodenvolksfest und die Ostbayernschau (Festverordnung) vom 20.12.2007 (ABl 52/2007) einsehen und herunterladen.
Hunde auf dem Gäubodenvolksfest und der Ostbayernschau
Die Stadt Straubing bittet die Besucher des Gäubodenvolksfestes und der Ostbayernschau um Verständnis, dass das Mitführen von Tieren auf dem Festplatz und dem Ausstellungsgelände nicht erlaubt ist. Aus gegebenem Anlass wird diese Vorschrift der Festverordnung erneut in Erinnerung gerufen. Die Regelung dient sowohl dem Schutz der Besucher als auch der Tiere.