Allgemeines
Gäubodenvolksfest 2025
Das nächste Gäubodenvolksfest findet vom 08. bis 18. August 2025 statt.
Öffnungszeiten
Das Gäubodenvolksfest ist täglich von 11.30 Uhr bis 0.30 Uhr geöffnet, am 08. August 2025 erst ab 16.00 Uhr!
Der Ausschank und die Musik in den Festzelten werden um 23.30 Uhr bzw. am Freitag, Samstag und am Vorabend des Feiertages um 23.45 Uhr eingestellt.
Alles-auf-einen-Blick-Plan
Hier finden Sie den Geländeplan für das Gäubodenvolksfest und die Ostbayernschau 2024.
Barrierefrei und komfortabel
Auch für unsere Gäste mit Einschränkungen versuchen wir den Festbesuch von Parken bis zur Toilette so unkompliziert wie möglich zu machen: Barrierefreiheit auf dem Gäubodenvolksfest
Wichtige Rufnummern
Die passenden Nummern für Notfälle, Fundsachen, Taxi und mehr: Wichtige Rufnummern
Im Spiegel von Zahlen
Alle Zahlen, Daten und Fakten im Überblick: Das Gäubodenvolksfest Straubing in Zahlen
Übernachtung und Gastronomie in Straubing
Das ca. 30-fache der Einwohnerzahl Straubings wird während dem Gäubodenvolksfest an Besuchern erwartet. Schlafplätze sind deshalb heißbegehrt und sollten frühzeitig gebucht werden. Auf der Website der Stadt Straubing finden Sie hierzu im Bereich “Tourismus” Informationen zu Hotels, Privatzimmern, Gasthäusern, der Jugendherberge und dem Campingplatz: Übernachten in Straubing
Gäubodenvolksfest Termine
Der Festtermin ist immer im August eines Kalenderjahres und richtet sich nach dem Feiertag “Maria Himmelfahrt” (15. August). Das Gäubodenvolksfest beginnt üblicherweise am Freitag vorher und endet 11 Tage später am Montag. Fällt der Feiertag auf einen Freitag oder Samstag beginnt das Gäubodenvolksfest den Freitag eine Woche vorher. Die Ostbayernschau beginnt immer am Samstag und endet am Sonntag (9 Tage).
An diesen Tagen findet das Gäubodenvolksfest in den nächsten Jahren statt:
Festzelte
Bier- und Essensgutscheine
In 7 prachtvoll geschmückten Festzelten mit Rund 27.500 Sitzplätzen empfangen die Festwirte und Festwirtsfamilien jährlich ihre Gäste.
Alle Kontaktdaten und die Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um Reservierungen, Musikprogramm und Bierzeichen: Festzelte und Musikprogramm
Rechtliches
Volksfestverordnung
Hier können Sie die Verordnung der Stadt Straubing über das Gäubodenvolksfest und die Ostbayernschau (Festverordnung) vom 20.12.2007 (ABl 52/2007) einsehen und herunterladen.
Aufenthalt von Kindern in den Festzelten nach 20 Uhr
§ 7 Jugendschutz der Volksfestverordnung der Stadt Straubing: “Kindern unter 6 Jahren ist der Aufenthalt in den Festhallen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur bis 20:00 Uhr erlaubt.
Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Anwesenheit auf dem Gäubodenvolksfest nach 20:00 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren nach 22:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes vom 23.07.2002 (BGBl I S. 2730, BGBl I 2003 S. 476) in der jeweils gültigen Fassung unberührt.”
Kompaktübersicht Jugenschutztafel
Link zum Formular zur Übertragung der Erziehungsbeauftragung
Hunde auf dem Gäubodenvolksfest
Die Stadt Straubing bittet die Besucher des Gäubodenvolksfestes und der Ostbayernschau um Verständnis, dass das Mitführen von Tieren auf dem Festplatz und dem Ausstellungsgelände nicht erlaubt ist. Aus gegebenem Anlass wird diese Vorschrift der Festverordnung erneut in Erinnerung gerufen. Die Regelung dient sowohl dem Schutz der Besucher als auch der Tiere.