Allgemeines
Gäubodenvolksfest 2025
Das nächste Gäubodenvolksfest findet vom 08. bis 18. August 2025 statt.
Bewerbung Gäubodenvolksfest 2025
Der Bewerbungszeit für das Gäubodenvolksfest 2025 endete am 19.09.2024.
Wichtige Informationen für die Bewerbung:
Ausschreibung zum Gäubodenvolksfest 2025
Bewerbungsformular 2025– Frist abgelaufen
Vergaberichtlinien zum Gäubodenvolksfest 2025
AGB und Betriebsvorschriften 2025
Entwurf eines Mietvertrages für das Gäubodenvolksfest
Öffnungszeiten
Das Gäubodenvolksfest ist täglich von 11.30 Uhr bis 0.30 Uhr geöffnet, am 08. August 2025 erst ab 16.00 Uhr!
Der Ausschank und die Musik in den Festzelten werden um 23.30 Uhr bzw. am Freitag, Samstag und am Vorabend des Feiertages um 23.45 Uhr eingestellt.
Alles-auf-einen-Blick-Plan
Hier finden Sie den Geländeplan für das Gäubodenvolksfest und die Ostbayernschau 2024.
Barrierefrei und komfortabel
Auch für unsere Gäste mit Einschränkungen versuchen wir den Festbesuch von Parken bis zur Toilette so unkompliziert wie möglich zu machen: Barrierefreiheit auf dem Gäubodenvolksfest
Wichtige Rufnummern
Die passenden Nummern für Notfälle, Fundsachen, Taxi und mehr: Wichtige Rufnummern
Im Spiegel von Zahlen
Alle Zahlen, Daten und Fakten im Überblick: Das Gäubodenvolksfest Straubing in Zahlen
Termine Gäubodenvolksfest
Der Festtermin ist immer im August eines Kalenderjahres und richtet sich nach dem Feiertag „Maria Himmelfahrt“ (15. August). Das Gäubodenvolksfest beginnt üblicherweise am Freitag vorher und endet 11 Tage später am Montag. Fällt der Feiertag auf einen Freitag oder Samstag beginnt das Gäubodenvolksfest den Freitag eine Woche vorher. Die Ostbayernschau beginnt immer am Samstag und endet am Sonntag (9 Tage).
An diesen Tagen findet das Gäubodenvolksfest in den nächsten Jahren statt:
Rechtliches
Volksfestverordnung
Hier können Sie die Verordnung der Stadt Straubing über das Gäubodenvolksfest und die Ostbayernschau (Festverordnung) vom 20.12.2007 (ABl 52/2007) einsehen und herunterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schausteller
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Anlagen zur Abwicklung des Gäubodenvolksfestes können hier eingesehen und heruntergeladen werden. Als Beispiel dient die Ausführung aus 2022. Änderungen vorbehalten!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufenthalt von Kindern
§ 7 Jugendschutz der Volksfestverordnung der Stadt Straubing: „Kindern unter 6 Jahren ist der Aufenthalt in den Festhallen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur bis 20:00 Uhr erlaubt.
Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Anwesenheit auf dem Gäubodenvolksfest nach 20:00 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren nach 22:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
Im Übrigen bleiben die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes vom 23.07.2002 (BGBl I S. 2730, BGBl I 2003 S. 476) in der jeweils gültigen Fassung unberührt.“
Kompaktübersicht Jugenschutztafel
Link zum Formular zur Übertragung der Erziehungsbeauftragung
Hunde auf dem Gäubodenvolksfest
Die Stadt Straubing bittet die Besucher des Gäubodenvolksfestes und der Ostbayernschau um Verständnis, dass das Mitführen von Tieren auf dem Festplatz und dem Ausstellungsgelände nicht erlaubt ist. Aus gegebenem Anlass wird diese Vorschrift der Festverordnung erneut in Erinnerung gerufen. Die Regelung dient sowohl dem Schutz der Besucher als auch der Tiere.
Schaustellern ist das Mitführen von Hunden durch Kennzeichnung mittels Hundeleinenüberzieher (Jährlich wechselnd!) erlaubt. Diese können nach Ankunft in Straubing im Büro der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH beantragt werden.