Helfer*innen im Veranstaltungsteam

Bewerbungsformular für eine Aushilfsarbeit (kurzfristige Beschäftigung)

anlässlich des Gäubodenvolksfestes vom 09.08. – 19.08.2024 und der Ostbayernschau vom 10.08. – 18.08.2024.

Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH (Arbeitgeber)

Am Hagen 75, 94315 Straubing

Tel.: 09421 944 90555

Mail: aushilfen@ausstellungs-gmbh.de

Der Bruttostundenlohn beträgt 13,00 €

Die Bewerber/innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und Schüler/innen oder Studenten/innen sein!

    1. Gewünschte Tätigkeit

    Bitte wählen Sie die von Ihnen gewünschten Tätigkeiten aus (Mehrfachnennung möglich). Eine Garantie zur Einteilung in diesem Bereich kann leider nicht gegeben werden.

    2. Angaben zur Person

    Geschlecht:

     

    3. Angaben zur kurzfristigen Beschäftigung

    Für welchen Zeitraum stehen Sie für eine Beschäftigung frühestens (evtl. Juli) bis spätestens (evtl. September) zur Verfügung? (Genaues Datum angeben!)

    4. Angaben zu weiteren Beschäftigungen im Jahr 2024

    Art der Beschäftigung:

    geringfügig?

    kurzfristig?

    sozialversicherungspflichtig?

    5. Angaben über geplante weitere Beschäftigungen 2024

    Art der Beschäftigung:

    geringfügig?

    kurzfristig?

    sozialversicherungspflichtig?

    6. Angaben zum derzeitigen Status zu Beginn der Tätigkeit

    (bitte aktuelle Schulbesuchsbescheinigung beifügen)

    Bei Besuch der letzten Klasse: Ist ein anschließendes Studium beabsichtigt?

    Studienabsichtserklärung (Erklärung mit Name und Geburtsdatums und Universität/ Fachhochschule/ etc.)

    Wird eine Berufsausbildung begonnen?

    (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beifügen)

    Ich bin/ habe:

    Wird die Beschäftigung nur in den Semesterferien ausgeübt?

    Es handelt sich um ein in der Prüfungs-/Studienordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum?

    7. Nachweis über den Krankenversicherungsschutz

    Kopie der Versichertenkarte oder Beitragsbescheinigung

    Es besteht folgende Krankenversicherung (KV):

    8. Foto Upload

    Bitte laden Sie hier ein aktuelles Foto von Ihnen hoch.

    Hinweise:
    - Achten Sie auf eine ausreichend helle Beleuchtung.
    - Das Foto sollte einen ruhigen, einfarbigen Hintergrund haben.
    - Auf dem Bild dürfen keine weiteren Personen sichtbar sein.
    - Keine Kopfbedeckung

     

    9. Wichtige Hinweise

    1. Hinweis nach § 67 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch X: Die erbetenen Daten sind zur Feststellung der Versicherungspflicht/-freiheit in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erforderlich. Rechtsgrundlagen für die Erhebung sind § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 206 SGB V, § 98 SGB X und 7 SGB V, § 20 SGB XI, §§ 1 und 5 SGB VI, §§ 24 bis 28 SGB III.

    2. Hinweis zur Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung, wie sie für dieses Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt werden soll, ist nur möglich, wenn im Kalenderjahr nicht mehr als 70 Arbeitstage auf dieser besonderen Beschäftigungsbasis gearbeitet werden. Zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht dient dieser Erhebungsbogen.
    Dem Unterzeichner ist bekannt, dass die Angaben in dieser Erklärung Einfluss auf die Höhe des Einkommens, insbesondere der Abzüge, haben können. Der Unterzeichner versichert, dass die vorstehenden Angaben vollständig und zutreffend sind. Der Unterzeichner verpflichtet sich, jede Änderung der Angaben in dieser Erklärung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weiterhin ist bekannt, dass Beiträge und Steuern zurückzuzahlen sind, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht bzw. Anzeigepflichten verletzt werden. Es wird daher ausdrücklich bestätigt, dass im Jahr 2024 die insgesamt 70 Arbeitstage für eine kurzfristige Beschäftigung nicht überschritten sind bzw. auch nicht überschritten werden.

    3. Hinweis zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis bei der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH im Rahmen des Gäubodenvolksfestes und Ostbayernschau 2024: Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, Am Hagen 75, 94315 Straubing (E-Mail: info@ausstellungs-gmbh.de, Tel.: 09421/94490555).
    Unseren zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie postalisch unter der Anschrift:
    Datenschutzbeauftragte/-er der Stadt Straubing, Theresienplatz 2, 94315 Straubing (E-Mail: datenschutz@straubing.de, Tel.: 09421/944 83 182).
    Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis bei der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH im Rahmen des Gäubodenvolksfestes 2024. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    Ihre Daten werden im Falle einer Einstellung zur Abrechnung an die Steuerkanzlei Krembs & Giehrl, Storchenweg 4, 94315 Straubing übermittelt. An weitere Dritte, auch im Ausland, werden die Daten nicht herausgegeben.
    Ihre Daten werden solange gespeichert, wie es zur Abwicklung und Abrechnung Ihres kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses und zur Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten notwendig ist.
    Des Weiteren stehen Ihnen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
    Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
    Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
    Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist zur Abwicklung und Abrechnung des o. g. kurzfristigen
    Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann das Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommen.

     

    * Pflichtfeld