Die Einfahrt zum Ausstellungsgelände vom 10. bis 18.08.2024 ist ausschließlich mit einem Park-/ oder Anlieferschein möglich. Der Anlieferschein berechtigt zum Be- und Entladen auf den Besucherwegen (von 08:00 bis 09:00 Uhr bzw. 18:00 bis 19:00 Uhr) und auf den gekennzeichneten Anlieferparkplätzen der Ringstraßen (von 08:00 – 19:00 Uhr). Ein Anspruch auf einen Anlieferschein besteht nicht. Der Anlieferschein verliert am 18.08.2024 (18 Uhr) seine Gültigkeit.
Ein Anlieferschein berechtigt nicht zum Parken auf den Ausstellerparkplätzen. Bei Missachtung erfolgt die Abschleppung des Fahrzeugs auf Kosten und Gefahr des Halters. Auf dem gesamten Ausstellungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Falls Sie als Lieferant tätig sind, bitten wir bei Angabe des Grundes um Benennung der zu beliefernden Aussteller.
Bis Ausstellungsbeginn (10.08.2024) und nach Ausstellungsende (18.08.2024) sind keine Park-/Anlieferscheine notwendig. Aussteller mit gültigem Parkschein benötigen keinen zusätzlichen Anlieferschein. Die Kosten pro Anlieferschein betragen 45,- Euro.