Teilnahmebedingungen Meta-Gewinnspiele

Festzelt-Gewinnspiele 2024 (Facebook & Instagram)

Zeitraum:

An sieben Terminen finden auf den Plattformen Facebook und Instagram jeweils sieben Gewinnspiele statt. Die jeweiligen Gewinnspiele beginnen und enden wie folgt

  1. Gewinnspiele: Festzelt Krönner: Beginnen am 20.04.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 23.04.2024 um 9:30 Uhr.
  2. Gewinnspiele: Festzelt Weckmann: Beginnen am 04.05.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 07.05.2024 um 9:30 Uhr.
  3. Gewinnspiele: Festzelt Nothaft: Beginnen am 18.05.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 21.05.2024 um 9:30 Uhr.
  4. Gewinnspiele: Genussarena Wenisch: Beginnen am 01.06.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 04.06.2024 um 9:30 Uhr.
  5. Gewinnspiele: Festzelt Greindl: Beginnen am 15.06.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 18.06.2024 um 9:30 Uhr.
  6. Gewinnspiele: Festzelt Lechner: Beginnen am 29.06.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 02.07.2024 um 9:30 Uhr.
  7. Gewinnspiele: Festzelt Reisinger: Beginnen am 13.07.2024 um 18:00 Uhr deutscher Zeit und enden am 16.07.2024 um 9:30 Uhr.

Veranstalter:

Der Veranstalter der Gewinnspiele ist Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Roman Preis, Am Hagen 75, 94315 Straubing.

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind. Es werden keine Gewinne an Teilnehmer unter 16 Jahren ausgeschüttet. Angestellte der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH bzw. mit dieser verbundener Unternehmen, deren Angehörige sowie sämtliche bei der Erstellung dieses Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.

Die Teilnahme erfolgt jeweils über die Facebook-Seite „Gäubodenvolksfest“ bzw. Instagram-Seite „gaeubodenvolksfest“, indem der Teilnehmer den jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag mittels der Kommentar-Funktion kommentiert. Aus allen Kommentaren wird nach Ende des jeweiligen Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ein/e Gewinner/in ermittelt. Der/Die Gewinner/in wird direkt in einem Kommentar in dem Gewinnspielpost namentlich genannt, verlinkt und somit über den Gewinn informiert. Nach Möglichkeit werden die Gewinner/innen auch über eine DM (direct Message) kontaktiert. Der/Die Gewinner/innen sind anschließend verpflichtet den vollen Namen und Postadresse per E-Mail an gewinnspiel@ausstellungs-gmbh.de zu senden, um den Anspruch an den Gewinn geltend zu machen und die Gewinnversendung einzuleiten. Sollte die Adresse nicht binnen einer Woche nach Ende des Gewinnspiels an die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH übermittelt worden sein, verfällt der Gewinn. Nach dem Zufallsprinzip wird dann ein neuer Gewinner ermittelt und auf dem oben genannten Weg kontaktiert. Dies wiederholt sich, bis sich ein Gewinner in der angegebenen Zeit gemeldet hat.


Jede/r Teilnehmer/in kann die „Gefällt mir“- bzw. „Like“-Funktion des Gewinnspiels nutzen, steigert damit aber nicht seine Gewinnchance.

Die Gewinner werden nach dem Losverfahren ermittelt. Jeder Teilnehmer kann mit maximal einem Los am Verfahren teilnehmen. Die Auslosung findet unmittelbar nach dem Gewinnspiel-Ende statt.

Preise:

Eine Tischreservierung auf dem Gäubodenvolksfest 2024 im jeweiligen Festzelt:

  1. Gewinnspiele: Festzelt Krönner, am 11.08.2024 (Sonntag)
  2. Gewinnspiele: Festzelt Weckman, am 11.08.2024 (Sonntag)
  3. Gewinnspiele: Festzelt Nothaft, am 18.08.2024 (Sonntag)
  4. Gewinnspiele: Genussarena Wenisch, am 15.08.2024 (Feiertag)
  5. Gewinnspiele: Festzelt Greindl, am 15.08.2024 (Feiertag)
  6. Gewinnspiele: Festzelt Lechner, am 15.08.2024 (Feiertag)
  7. Gewinnspiele: Festzelt Reisinger, am 12.08.2024 (Montag)

Inklusive je 8x Bier- und 8x Hendlzeichen. Einzelheiten zur Abwicklung werden nach Gewinnerermittlung kommuniziert.

Die reservierten Plätze müssen i.d.R. bis spätestens 17.45 Uhr bzw. 18.00 Uhr, belegt sein, sonst werden sie wieder frei gegeben. Informieren Sie sich hierzu bitte beim jeweiligen Festzelt.

Inanspruchnahme der Preise:

Der Preis (Reservierungsbestätigung zur Vorlage, sowie Bier- und Hendlzeichen) wird dem Gewinner durch den Postversand zugestellt. Zur Zusendung des Gewinnes wird die übermittelte Adresse des Gewinners verwendet. Die Richtigkeit der Anschrift muss vom Gewinner sichergestellt werden. Die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH haftet nicht für unzustellbare Pakete/Briefe, aufgrund einer vom Gewinner falsch angegebenen Adresse.

Der Versand der Preise wird vor Festbeginn stattfinden. Es besteht die Option, eine Gewinnübergabe mit Festwirt, Veranstalter und Gewinner durchzuführen. Der Preis würde in diesem Fall im Zuge eines Foto-Termins übergeben. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Beendigungsmöglichkeit:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angaben von Gründen auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Von diesem Recht wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe nicht gewährleistet ist.

Verantwortlicher:

Das Gewinnspiel wird nicht von Meta Platforms Inc. unterstützt, steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms Inc. und wird in keiner Weise von Meta Platforms Inc. Gesponsert oder organisiert.

Rechtsweg:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz:

Mit der Teilnahme willigt der/die Teilnehmer/in ein, dass seine übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert werden. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht. Persönliche Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Anwendbares Recht:

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angaben von Gründen auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Von diesem Recht wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe nicht gewährleistet ist.